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Verlängerungspflicht für Zertifikat „DSV Nordic Walking Trainer“

26.03.12
DSV nordic aktiv
Viele DSV Nordic Walking Trainer bieten Präventionskurse nach § 20 SGB V an. Voraussetzung, um von den Krankenkassen anerkannt zu werden ist eine berufliche Qualifikation als Sportlehrer oder Physiotherapeut und eine Nordic Walking Ausbildung, wie sie am DSV nordic aktiv Ausbildungszentrum Bayern seit Jahren angeboten wird.
DSV Nordic aktiv Ausbildungszentrum
Was viele Trainer aber nicht wissen: Um von den Krankenkassen auch dauerhaft anerkannt zu bleiben, muss eine regelmäßige (zweijährige) Fortbildung nachgewiesen werden. Dies wird von den Kassen in letzter Zeit auch vermehrt geprüft!

Verlängerungspflicht
Die zweijährige Verlängerungspflicht für das Zertifikat „DSV Nordic Walking Trainer“ hat einen Umfang von einen Tag (mindestens 8 UE). Liegt die letzte Fortbildung länger als zwei Jahre zurück, ist für das Update ein Umfang von zwei Tagen (mind. 15 UE) erforderlich.

Die DSV nordic aktiv Ausbildungszentren bieten auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten für Sportlehrer und Physiotherapeuten zur Zertifikats- bzw. auch zur Lizenzverlängerung an. Alle Termine und Ausschreibungen finden Sie auf der DSV Homepage unter "Termine".

DSV nordic aktiv Ausbildungszentrum Bayern
Ausschreibungen z.B. für das Seminar „Nordic Walking Präventions-Update“ am 21. – 22. April 2012 und weitere Informationen zu allen Aus- und Fortbildungen gibt es auf der Homepage www.ausbildungszentrum-bayern.de oder telefonisch unter der Rufnummer 08291- 85 98 98.


Alexander Wörle
Leiter DSV Ausbildungszentrum Bayern
2012-05-16
Stand: 28.03.2024