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Rottacher Arbeitstagung: DSV-Beiräte und -Gremien beschließen wegweisende Weichenstellungen

13.05.14
News,
Mit klaren Bekenntnissen zur Entwicklung von zukunftsfähigen Wintersportgebieten, zur Schiedsvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverbänden sowie zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln ging am Wochenende die traditionelle gemeinsame Arbeitstagung des Deutschen Skiverbands (DSV), von DSV aktiv und der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) zu Ende. An insgesamt drei Sitzungstagen im oberbayerischen Rottach-Egern wurden von den verschiedenen Beiräten und Gremien zahlreiche Themen rund um den Skisport diskutiert und zukunftsweisende Weichenstellungen vorgenommen.
DSV
Beirat für Umwelt und nachhaltige Skisportentwicklung: Zur Modernisierung von Wintersportgebieten in Bayern

In seiner Rottacher Erklärung bezieht der Beirat für Umwelt und nachhaltige Skisportentwicklung konkret Stellung zur vieldiskutierten Frage, inwiefern eine Modernisierung von Wintersportgebieten in Bayern nicht nur sportfachlich und touristisch sondern auch unter ökologischen und sozialen Aspekten sinnvoll und vertretbar ist. Das Positionspapier umfasst folgende acht Punkte:

- Der Deutsche Skiverband bekennt sich zu den Grundsätzen des Alpenplanes als Instrument für eine nachhaltige Entwicklung und Steuerung der Erholungsnutzung im bayerischen Alpenraum.

- Die Weiterentwicklung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der zukunftsfähigen Wintersportgebiete und Liftanlagen ist aus tourismus- und sportbezogenen Gründen unverzichtbar.

- Diese Projekte führen zu einer Modernisierung bestehender Wintersportanlagen, deren Schneesicherheit und somit zur Erhaltung traditioneller Wintersportmöglichkeiten im Bayerischen Alpenraum.

- Die Nachfrage und der Sportkonsum im Deutschen Wintersportmarkt sind ungebrochen. 13 Millionen deutsche Wintersportler geben jährlich durchschnittlich 1.000 Euro für ihren Sport aus. Bayern und Baden-Württemberg stellen hier den größten Anteil. Auch die Jugend ist weiterhin stark an diesem Sport interessiert, die Anzahl der gefahrenen Skitage ist nach wie vor auf höchstem Niveau. Entscheidend ist die Verfügbarkeit von bezahlbaren Schneesportmöglichkeiten in der Heimat.

- Viele Skivereine, Trainingsgruppen, Familien und Kinder, aber auch Tagesausflügler und Übernachtungsgäste nutzen die bayerischen Gebiete aufgrund ihrer guten Erreichbarkeit und ersparen sich so lange Anfahrtswege in andere Alpenländer - ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der Gesundheit und körperlichen Leistungsfähigkeit unserer Kinder. Aber auch Geld und damit die Wertschöpfung bleibt in der Region.

- Der Wintertourismus hat aufgrund seiner sehr hohen Wertschöpfung neben einer ökonomischen auch eine bedeutende soziale Funktion, indem Arbeitsplätze in der Region geschaffen und gesichert werden. Sie sind Lebensgrundlage für die örtliche Bevölkerung und Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region. Ein funktionierendes, schneesicheres Skigebiet ist Grundlage für einen guten Wintertourismus und dieser ist Impulsgeber für weitere Wirtschaftssektoren, wie: Hotels, Gastronomie, Handel, Handwerk, Bau Dienstleistungsgewerbe und Verkehrsbetriebe.

- Die technische Beschneiung gehört zur notwendigen Basisinfrastruktur eines Wintersportgebietes. Dabei bleibt festzuhalten, dass Bau und Betrieb in den Grundsätzen für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beispielhaft geregelt sind. So werden die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs auf Naturhaushalt und Landschaftsbild so gering wie möglich gehalten und ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt.

- Für die meisten Skigebiete in Bayern kann davon ausgegangen werden, dass sinnvolle Anpassungsmaßnahmen in den kommenden Jahren die Einflüsse des Klimawandels abmildern bzw. kompensieren können und der Schneesport in den nächsten Jahrzehnten eine bedeutende Wertschöpfungsrolle spielen wird. Damit folgt der Deutsche Skiverband den Empfehlungen von führenden Schnee- und Klima-Forschern sowie Universitäten. Eine Entwicklung mit Augenmaß sowie eine zunehmende Risikostreuung über vielfältige Sporttourismus-Angebote sind angesagt.

DSV-Beirat Recht und Sicherheit: Entschließung zur Schiedvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverband

Zur derzeitigen Diskussion um die Schiedsvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverbänden, die durch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ausgelöst wurde, fasste der juristische Beirat des Deutschen Skiverbandes im Rahmen der Rottacher Arbeitstagung folgende Entschließung:

Die Spitzenfachverbände, wie der Deutsche Skiverband e.V., haben auf Grund des so genannten „Ein-Platz-Prinzips" eine Monopolstellung inne. Eine solche Monopolstellung untersagt allerdings nur den Missbrauch der infolge des „Ein-Platz-Prinzips" bestehenden Marktmacht durch die Spitzenfachverbände.

Als daraus resultierende Folge wird die Vertragsfreiheit der Spitzenfachverbände eingeschränkt, weil jeweils eine umfassende Abwägung der einzelnen gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen und eine einseitige Benachteiligung der Athleten zu vermeiden ist.

Der Beirat sieht beim Abschluss von Schiedsvereinbarungen durch die Verbände keine einseitige Benachteiligung der Athleten und somit auch keinen Verstoß gegen die vorgenannten Grundsätze.

In eine Interessenabwägung mit einzubeziehen ist, dass die Spitzenfachverbände auf Grund der zwingenden Vorgaben des WADA-/NADA-Codes international und national verpflichtet sind, solche Schiedsvereinbarungen im Rahmen der Dopingbekämpfung abzuschließen. Demzufolge besteht in diesem Punkt für die Verbände keinerlei Gestaltungspielraum. Auch auf allgemein politischer Ebene besteht die Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes durch das völkerrechtlich verbindliche UNESCO-Übereinkommen vom 18.10.2005.

Gleichzeitig liegt es im Interesse der Athleten eine kalkulierbare und einheitliche Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu haben. Dies wäre bei einer Aufteilung auf verschiedene nationale Gerichte in keiner Weise gewährleistet. Hinzu kommen das unstrittige fachliche Know-how der Sportschiedsgerichtsbarkeit, sowie der Aspekt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit jeweils wesentlich schneller zu einer Entscheidungsfindung kommt als ein ordentliches ziviles Gericht.

Schließlich bleibt zu betonen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit grundsätzlich kein minderwertiger Rechtsweg ist, sondern insbesondere auch durch die deutsche Zivilprozessordnung als gleichwertiger Weg der Streitbeilegung gegenüber den staatlichen Gerichten anerkannt ist.

Ungeachtet dessen sieht der DSV-Beirat in diesem Zusammenhang sowohl national wie auch international einen Verbesserungs- und Optimierungsbedarf in Bezug auf die Ausgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie in Besetzungsfragen u.a. bei der Auswahl der Schiedsrichter. Die berechtigte Kritik hierzu sollte aufgegriffen werden.

Deutscher Skiverband beschließt Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln.

Im Rahmen der Arbeitstagung in Rottach nahm der DSV auch zur aktuellen Diskussion eines verantwortungsvollen Umgangs mit Nahrungsergänzungsmitteln Stellung und beschloss auf Empfehlung des juristischen Beirates einen Sieben-Punkte-Plan umzusetzen. Dieser umfasst:

- Eine Analyse des bisherigen Umgangs mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) durch den Antidopingbeauftragten des DSV.

- Eine Intensivierung der Aufklärung zur korrekten Verwendung von NEM.

- Die Erstellung einer Informationsbroschüre zum verantwortungsvollen Umgang mit NEM in Kooperation mit dem DOSB.

- Eine Auflistung der FAQs zum Thema NEM für Sportler, Trainer, Betreuer und Funktionäre des Deutschen Skiverbandes

- Informationen in Form von Vorträgen und Fragestunden im Rahmen von Lehrgangsmaßnahmen des Deutschen Skiverbandes.

- Eine Überprüfung der Vergaberichtlinien und Verteilungswege der NEM durch den Deutschen Skiverband.

- Eine Klärung, ob aktuelle DSV-Partner das geprüfte NEM-Angebot erweitern können, um zu verhindern, dass Aktive auf ungeprüfte Mittel zurückgreifen.
2014-05-15
Stand: 28.03.2024