DSV

Anmelde- und Teilnahmebedingungen zu Maßnahmen des DSV-Nachwuchsprojekts


1. Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten für alle Anträge zur Anmeldung eines Teilnehmers[1] bei einer Maßnahme des DSV-Nachwuchsprojekts des Deutschen Skiverband e.V. (fortan DSV genannt), Hubertusstr. 1, 82152 Planegg.

 

2. Anmeldevoraussetzungen

 

(1) DSV-Maßnahmen stehen ausschließlich Teilnehmern offen, die einen verbindlichen Antrag zur Anmeldung (nachfolgend Anmeldung genannt) über ein offizielles DSV-Anmeldeformular in Print- oder Online-Fassung stellen.

 

(2) Die Anmeldung ist nur dann verbindlich, wenn folgende Antragsvoraussetzungen erfüllt werden:

 

a) Der Teilnehmer füllt das Formular vollständig aus.

 

b) Der Teilnehmer bestätigt, dass er Mitglied in einem, dem Landesskiverband angehörigen, Verein ist und daher ausreichend für die Teilnahme versichert ist.

 

c) Der Teilnehmer erteilt dem DSV eine SEPA-Bankeinzugsermächtigung für den Einzug der Kursgebühren. Die Höhe der Kursgebühren ist der Ausschreibung zu entnehmen.

 

d) Der Teilnehmer erkennt den Ehrenkodex des Deutschen Skiverbandes (Ziff. 4) an.

 

e) Für den Fall, dass ein Passbild einzusenden ist, versichert der Teilnehmer, selbst auf dem Foto abgebildet zu sein und räumt dem DSV ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Bild ein, um dieses auf die DSV-Card zu drucken.

 

(3) Der DSV versendet keine Empfangsbestätigungen für eingegangene Anmeldungen.

 

(4) Alle DSV-Maßnahmen haben eine Mindestteilnehmerzahl (Ziff. 5) und Höchstteilnehmerzahl. Teilnehmerplätze werden ausschließlich Teilnehmern zugeteilt, die sich verbindlich und rechtzeitig angemeldet haben. Die Rechtzeitigkeit richtet sich nach zeitlicher Priorität der Zugänge von verbindlichen Anmeldungen beim DSV („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).

 

(5) Für den Fall, dass bei Zugang der Anmeldung beim DSV die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer bereits überschritten sein sollte, wird der Teilnehmer informiert und ggf. einer Warteliste zugeteilt. Der Teilnehmer wird vor Maßnahmenbeginn informiert, wenn ihm doch noch ein Teilnahmeplatz zugeteilt werden kann. Im Übrigen erhält er keine Mitteilung.

 

(6) Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, wenn der DSV die Zulassungsvoraussetzungen für die Maßnahme geprüft hat. Der Teilnehmer erhält schließlich eine Zulassungsbestätigung, wenn der für den Teilnehmer zuständige Landesskiverband die Teilnahme bestätigt hat. Die Zulassungsbestätigung begründet einen Anspruch auf Teilnahme des Teilnehmers an der vereinbarten Maßnahme.

 

3. Leistungen des DSV

 

(1) Die Leistungen des DSV, insbesondere die Inhalte der Maßnahme, Art und Umfang der Beherbergung und der Liftkarten (mehr Infos: Ziff. 7), richten sich nach der Ausschreibung.

 

(2) Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der DSV-Maßnahme, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der DSV ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich von der Maßnahme zurückzutreten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des DSV über die erhebliche Änderung der wesentlichen Leistung oder die Absage der Maßnahme diesem gegenüber geltend zu machen.

 

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine An- und Abreise und Fahrten während der Maßnahme auf eigene Kosten zu organisieren. Der DSV schuldet keine Transportleistungen.

 

(4) Der DSV schließt für die Teilnehmer der Maßnahme keine zusätzlichen Versicherungen ab. Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und sich ggf. bei seinem Verein oder seinem Landesskiverband darüber zu informieren.

 

(5) Der DSV überprüft nicht, ob die Angaben des Teilnehmers, insbesondere zum Versicherungsschutz, zum Zeitpunkt der Anmeldung oder der Teilnahme richtig bzw. noch richtig sind.

 

4. Ehrenkodex

 

(1) Der Ehrenkodex des Deutschen Skiverbandes gilt für alle zu lizenzierenden und lizenzierte Trainer und Übungsleiter aller Ausbildungsstufen in den Disziplinen Ski Alpin, Snowboard, Telemark, Nordic/ Skilanglauf, Skitour, Ski-Inline und Nordic Walking.

 

(2) Mit dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer den DSV-Ehrenkodex verbindlich an und verpflichtet sich zu dessen Einhaltung. Der DSV-Ehrenkodex ist nachzulesen unter www.deutscherskiverband.de/ehrenkodex.

 

5. Rücktritt durch den DSV

 

(1) DSV-Maßnahmen können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Ausschreibung etwas anderes ergibt.

 

(2) Der DSV ist in folgenden Fällen berechtigt, vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurückzutreten:

 

(a) Die Maßnahme darf wegen entgegenstehender behördlicher Verfügungen, z.B. zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes anlässlich der Corona-Pandemie oder zum Vollzug des Ordnungsrechts, nicht durchgeführt werden.

 

(b) Die Maßnahme kann aus tatsächlichen Gründen nicht stattfinden, weil in dem für den Maßnahme vorgesehenen Skigebiet kein Schnee liegt und nach der Wetterprognose des Deutschen Wetterdienstes nicht mit (ausreichendem) Schneefall bis zum Kursbeginn gerechnet werden kann oder weil das Skigebiet wegen Lawinenwarnungen oder aus sonstigen Gründen für die Öffentlichkeit gesperrt ist.

 

(c) Die Maßnahme kann aus tatsächlichen Gründen nicht stattfinden, weil ein Ereignis höherer Gewalt vorherrscht. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder beseitigt werden kann und auch deswegen nicht wegen seiner Häufigkeit vom DSV in Kauf zu nehmen ist.

 

(d) Die Maßnahme kann nicht durchgeführt werden, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

 

(3) Ein Rücktritt ist spätestens am 7. Tag vor dem vereinbarten Maßnahmenbeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

 

(4) Der DSV ist bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl der ausgeschriebenen Maßnahme durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist.

 

(5) Wenn der DSV vom Vertrag zurücktritt, der oder die Teilnehmer aber dennoch die Durchführung der DSV-Maßnahme wünscht, so stellt dieser eine Anfrage des Teilnehmers auf Abgabe eines Angebots des DSV über die Kosten einer individuellen Maßnahme dar. Nimmt der Teilnehmer das Angebot des DSV an, kommt ein neuer Vertrag zustande.

 

(6) Wenn der DSV zurücktritt, werden SEPA-Lastschriften entweder nicht eingezogen bzw. bereits getätigte Zahlungen zurückerstattet.

 

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

 

(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten.

 

(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim DSV. Die Rücktrittserklärung hat in Textform (z.B. per E-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Mündliche Rücktrittserklärungen werden nicht akzeptiert.

 

(3) Wenn der Teilnehmer vor Kursbeginn gem. Ziff. 6 Abs. 2 zurücktritt, werden die Kursgebühren anteilig wie folgt erstattet:

 

• Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung von 90 % der Lehrgangsgebühr

• Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 70 % der Lehrgangsgebühr

• Rücktritt bis 3 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 50 % der Lehrgangsgebühr

• Rücktritt bis 2 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 20 % der Lehrgangsgebühr

 

(4) Wenn der Teilnehmer später als bis zu 2 Tage vor Kursbeginn oder während des Kurses zurücktritt, wird die Lehrgangsgebühr nicht erstattet. Dasselbe gilt, wenn die Maßnahme in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt wird und der Teilnehmer nach einer Blockveranstaltung zurücktritt. Ziff. 6 Abs. 4 S. 1 gilt entsprechend, wenn der Teilnehmer während des Kurses krankheitsbedingt oder aus sonstigen, ggf. persönlichen Gründen, die Teilnahme beendet.

 

(5) Fristberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 186 bis 193 BGB.

 

(6) Wenn der Teilnehmer zurücktritt, werden SEPA-Lastschriften anteilig eingezogen bzw. bereits getätigte Zahlungen anteilig zurückerstattet.

 

(7) Der Teilnehmer ist berechtigt, dem DSV nachzuweisen, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, sodass der DSV mehr als die in Ziff. 6 Abs. 3 angebotene Erstattung schuldet.

 

(8) Für einzelne Leistungen können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese sind bei den jeweiligen Leistungen gesondert gekennzeichnet. Stornokosten des Hotels sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

7. Unterkunft und Kauf von Liftkarten

 

(1) Bei DSV-Maßnahmen (DSV-Nachwuchscamps ausgenommen) wird die Unterkunft grundsätzlich automatisch mit der Anmeldung gebucht. Sollte bei einer Maßnahme kein gemeinsames Quartier möglich sein, wird dies bei den Angaben im Internet und in der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Hotelkosten (entsprechend der Ausschreibung) werden ohne Aufschlag, jedoch inkl. aller ortsgebundenen Gebühren (z.B. Kurtaxe) in die Berechnung der Lehrgangskosten aufgenommen.

 

(2) Bei einem Teil der Maßnahmen werden die Liftkarten vom DSV gekauft und bei Maßnahmenbeginn ausgegeben. Die genaue Abwicklung der Liftkartenausgabe ist der Beschreibung der jeweiligen Maßnahme zu entnehmen.

 

(3) Die Kosten für die Liftkarten (entsprechend der Ausschreibung) werden ohne Aufschlag in die Berechnung der Lehrgangskosten aufgenommen. Das Pfand für die Keycards ist jeweils bar vor Ort beim Lehrgangsleiter zu bezahlen.

 

(4) Wer im Besitz einer Jahreskarte ist, vermerkt dies bitte bei der Anmeldung.

 

8. Datenschutz

 

(1) Der Deutsche Skiverband e.V. Hubertusstr. 1, 82152 Planegg, ist für die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Maßnahmenanmeldung verantwortlich. Anfragen sind an  zu richten. Der DSV erhebt Namen, Geburtstag, Anschrift-, Kontakt- und Bankdaten, ggf. Passbild, um den Vertrag über die Teilnahme an einer DSV-Maßnahme zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Diese Daten werden in der DSV-Datenbank gespeichert und an den Verein und Landesskiverband, den Ausbilder und die Teilnehmer weitergeben, um die Maßnahme durchzuführen. Im Falle einer Lizenzbeantragung werden die Daten zudem an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), an den zuständigen Landessportbund, an den DSV-Shop der Schwarzes Gold GmbH und ggf. an die Freunde des Skisports e.V. zum Abschluss einer Versicherung weitergegeben.

 

(2) Die Anmeldung zum Newsletter ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

 

(3) Jeder Teilnehmer hat Betroffenenrechte, z.B. das Recht auf Auskunft oder auf Widerspruch, die er gegenüber den DSV geltend machen kann.

 

(4) Mehr Informationen zum Datenschutz im Einzelnen sind in der Anlage 1 enthalten. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben.

 

9. Vertragsstrafe

 

(1) Mit der Absendung des DSV-Anmeldeformulars versichert der Teilnehmer, dass seine Angaben richtig sind.

 

(2) Für den Fall, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seiner Vereinsmitgliedschaft macht, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, über deren Höhe ein Gericht zu entscheiden hat.

 

10. Schlussbestimmung

 

Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

 

[1] In den Anmelde- und Teilnahmebedingungen wird zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die maskuline Form gewählt. Ausdrücklich werden hiermit alle Geschlechter (männlich/ weiblich/ divers) angesprochen.