DSV

Weiterentwickeltes Sportstättenkonzept für mögliche Olympiabewerbung

23.04.13
Leistungssport
Eine mögliche Olympiabewerbung der Stadt München um die Olympischen Winterspiele und Paralympics 2022 könnte noch stärker auf bestehende Wettkampfstätten zurückgreifen als die Vorgängerbewerbung.
IBU Weltmeisterschaft Biathlon - Ruhpolding (GER) - 29.02.2012 - 11.03.2012
Die Chiemgau Arena in Ruhpolding könnte Austragungsort für die Olympischen Wettkämpfe im Biathlon und Skilanglauf werden. Foto: picture-alliance

Der Deutsche Olympische Sportbund regt gemeinsam mit seinen sieben Wintersportverbänden an zu prüfen, wie hierfür die Erfahrungen aus der zurückliegenden Bewerbung genutzt werden können. Damit setzt der DOSB den Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2011 in Berlin um. Gleichzeitig entspricht er der Bitte des Münchener Oberbürgermeisters Christian Ude, der in der Vorbereitung auf das geplante Bürgerbegehren am 10. November 2013 um eine Stellungnahme zum Sportstättenkonzept gebeten hatte.

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper erklärte am Dienstag in Frankfurt: „Wie in Berlin vereinbart, beobachten wir die Entwicklung in allen Bereichen aufmerksam. Sollte es zu einer neuerlichen Bewerbung kommen, halten wir es für möglich, das hervorragend bewertete Konzept München 2018  weiter zu entwickeln und anstelle der temporären  Sportstätte Schwaiganger die bestehende Anlage in Ruhpolding zu nutzen.“ Geprüft werden soll im Einzelnen, die Wettbewerbe im Biathlon und Skilanglauf nach Ruhpolding zu verlegen und in dieser Region ein drittes Olympisches Dorf zu schaffen. Daneben sei auch eine Verlagerung der Wettbewerbe in der Halfpipe und der Aerials in den Münchener Olympiapark eine Option. Damit, so Vesper, könne Garmisch-Partenkirchen vor allem im Hinblick auf die Größe seines Olympischen Dorfes entlastet werden.

Vesper machte deutlich, dass die Prüfaufträge bewusst so früh wie möglich öffentlich gemacht werden sollten: „So ist genügend Zeit, um die Rahmenbedingungen zu klären und verlässliche Fakten als Grundlage für den Bürgerentscheid am 10. November in den betreffenden Städten und Gemeinden sowie die Entscheidung des DOSB im Herbst dieses Jahres vorzulegen.“

Nach der Entscheidung des IOC über die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2020 und den politischen Entscheidungen im September wird der DOSB gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen und den beteiligten Partnern über eine Bewerbung entscheiden.


Quelle
DOSB, 23. April 2013
2013-04-23