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DOSB-Lizenz ab sofort auch in Bayern ohne BLSV-Prägepapier förderfähig!

16.01.20
Ski- und Snowboardlehr...
Ab sofort ist die DOSB-Lizenz gemeinsam mit einer sogenannten Lizenzinhabererklärung als "Original" anzusehen und somit auch ohne BLSV-Prägepapier in Bayern förderfähig und muss vom jeweiligen Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Mit der Lizenzinhabererklärung bestätigt der Trainer/Übungsleiter, dass die Lizenz bei keinem oder lediglich einem weiteren Verein eingereicht wird. Die Formblätter stehen auf den Homepages der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden/Landratsämter zum Download bereit.
DOSB-Lizenzen in Bayern
Für die Inhaber einer gültigen BLSV-Lizenz ändert sich nichts. Die BLSV-Lizenz ist bis zum Laufzeitende förderfähig. Bei der nächsten Verlängerung ist dann die DOSB-Lizenz zu beantragen. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 01. März eines Förderjahres. Ab dem 01.03.2020 werden keine neuen BLSV-Lizenzen mehr ausgestellt.

Was ist die Vereinspauschale in Bayern?Die Vereinspauschale ist die pauschale Förderung des Freistaats Bayern für den Sportbetrieb im Rahmen der im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr der Förderung. Diese werden je nach errechneten Mitgliedereinheiten auf die Sportvereine in Bayern verteilt. Die Vereinspauschale berücksichtigt jedes dem Verein zu Jahresbeginn angehörende Mitglied mit unterschiedlicher Gewichtung nach Maßgabe der Bemessungsgrundlage. Dadurch wird den Vereinen Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben gegeben.

Den Antrag zur Ausstellung der DOSB-Lizenz finden Sie online unter www.deutscherskiverband.de/ausbildung_dsv-card_lizenz_antrag_de.html.

Weitere Informationen zum Bezuschussungsprozess finden sich auf der Homepage des Bayerischen Skiverbandes.
2020-01-17
Stand: 28.03.2024
Kontakt
Johanna Hoffmann
Skischule
Ansprechpartner
Tel.: 089/85790-335