DSV

Stellungnahme: Mitgliedermeldung der Vereine

10.02.11
Ski-Inline
Derzeit erregt eine Meldung des Rollsport- und Inlineverbandes über Mitgliederzuordnung die Gemüter. DSV-Verwaltungschef Hubert Schwarz nimmt Stellung zu einer Forderung, die im Internetporttal des WRIV (Würtembergischer Rollsport- und Inlineverband) erschienen ist.
Hubert Schwarz - Geschäftsführer DSV-Geschäftsstelle
Liebe Skivereine, Liebe Skisportverantwortliche,

derzeit erregt eine Meldung des Rollsport- und Inlineverbandes über die Mitgliederzuordnung die Gemüter. Aufgrund der Veröffentlichung, die im Internetporttal des WRIV (Würtembergischer Rollsport- und Inlineverband) erschienen ist, sehe ich mich gezwungen hierzu ein paar klärende Worte zu äußern.

Die korrekte und vollständige Mitgliedermeldung der Vereine ist seit vielen Jahren Diskussionspunkt innerhalb des DOSB. Mit vollständig ist gemeint, dass jedes Mitglied zu melden ist. Mit korrekt, dass jedes Mitglied dem Fachverband zuzuordnen ist, dessen Disziplin er ausübt.
Dieses Anliegen wurde mit einem Beschluss durch die Mitgliederversammlung des DOSB am 04.Dezember 2010 bestärkt. Nun geht es darum, diesen einstimmig gefassten Beschluss in den LSBs in die Tat umzusetzen. Ich denke, dass dieses ein Anliegen ist, das alle im Sport tätigen Personen nachvollziehen können und auch unterstützen werden.
Die Interpretation des Beschlusses durch den Rollsport- und Inlineverband gehen meines Erachtens jedoch an den tatsächlichen Vorgängen vorbei.

Was heißt das konkret? Ein Mitglied eines Skivereins, das in seinem Hauptinteresse Skisport betreibt, ist und bleibt Skisportler und somit Mitglied des Skivereins. Nur weil ein Skiverein zur Betreuung seiner Mitglieder oder zu Trainings- und Fitnesszwecken eine andere Sportart betreibt, ist der Skisportler nicht automatisch einem anderen Fachverband zuzuordnen. Dies gilt losgelöst davon, ob es sich um Inlinesport handelt oder andere Sportarten, wie Radsport, Schwimmen, Turnen u.a.m.

Eine Zuordnung zu einem anderen Verband bzw. eine Doppelmitgliedschaft ist nur notwendig, wenn ein Vereinsmitglied in der Wettbewerbsserie eines anderen Verbandes teilnehmen möchte. Im konkreten Fall würde dies Veranstaltungen des DRIV und der ihm angeschlossenen Landesverbände und Vereine gelten.
Solange der Deutsche Skiverband mit seinen Fachverbänden und Vereinen ein eigenes Wettkampfangebot für seine Mitglieder macht, und die Mitglieder damit einverstanden und zufrieden sind, besteht keinerlei Verpflichtung, die Mitglieder in einem anderen Fachverband zu melden oder eine Doppelmitgliedschaft einzugehen.
Darüber hinaus hat sich nach meinen Erkenntnissen der Inlinesport aus dem DSV heraus entwickelt und wird sicherlich auch in Zukunft zur Mitgliederbetreuung ein zentraler Bestandteil der Sportausübung sein. Warum sollten wir nun diese Skisportler als Mitglieder in einen anderen Fachverband melden? Dazu besteht derzeit keinerlei Veranlassung.

Zur Umsetzung des Beschlusses anlässlich der DOSB-Versammlung sind zunächst die Satzungen der LSBs zu prüfen, wie dort im Einzelfall die gegenwärtigen Regelungen lauten. Bei Bedarf ist auf Antrag eine Satzungsänderung oder die Änderung von entsprechenden Ordnungen notwendig.
Wir alle haben somit die Verantwortung, die einschlägigen Vorschriften zu prüfen und gemäß den aktuell gültigen Vorschriften zu handeln.

Abschließend noch eine Anmerkung zum Beschluss: Es geht um Meldeehrlichkeit. Jeder Skisportler ist dem Fachverband Ski zuzuordnen, genauso wie jeder Fußballer dem Fußball- und jeder Inliner dem Inlineverband. Es geht darum, die Unsitte abzuschaffen, Vereinsmitglieder zur - nachvollziehbaren - Einsparung von Beiträgen unter der Rubrik Sonstige oder Freie zu melden oder sogar eine Meldung ganz zu unterlassen, oder sich den Fachverband auszusuchen, der keine weiteren Fachverbandsabgaben erhebt.

In diesem Sinne lasst uns alle den Ball ein wenig flach halten und an der Verbesserung der Meldegenauigkeit und somit einer korrekten Zuordnung arbeiten.


Mit sportlichen Grüßen,
Hubert Schwarz

(geändert am 15.2.)
2011-02-15