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Behördenzugehörigkeiten

Die Zugehörigkeit zu einer Behörde bietet den Athleten/-innen optimale Rahmenbedingungen für die leistungssportliche Karriere mit gleichzeitigen beruflichen Perspektiven und sozialer Absicherung. Der Deutsche Skiverband unterhält Kooperationen mit folgenden Behörden:

Zoll
Im Zoll Ski Team fördert die Bundesfinanzverwaltung Spitzensportler/innen in den Disziplinen Ski Alpin, Biathlon und Skilanglauf. In enger Kooperation mit dem DSV bietet der Zoll jungen Nachwuchstalenten die Grundlage für Spitzensport mit sozialer Absicherung und beruflicher Zukunft.

Berufsausbildung:
- Individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Zollverwaltung; keine Berufsausbildung während der aktiven Zeit beim Zoll

Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit zu einem Nationalkader des DSV

Bundeswehr
Die Bundeswehr ist aufgrund eines parlamentarischen Auftrages einer der größten Förderer des Hochleistungssports in der Bundesrepublik Deutschland und gewährleistet optimale Rahmenbedingungen für die leistungssportliche und berufliche Karriere der geförderten Spitzensportler/innen.

Berufsausbildung:
- militärische Laufbahnausbildung
- zivilverwertbare Berufsförderung (BFD)
- Möglichkeit der Aufnahme einer leistungssportgerechten Ausbildung bzw. eines Studiums mit individuell angepassten Präsenzphasen

Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit zu einer deutschen Nationalmannschaft (A-, B-, C- und D/C-Kader)
- Beantragung des Förderplatzes bei einer Sportfördergruppe der Bundeswehr durch den DSV beim DOSB

Bundespolizei
Die Bundespolizei bietet talentierten DSV-Nachwuchssportlern/innen während ihrer sportlichen Laufbahn eine vollwertige Berufsausbildung für den späteren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Somit fördert die Bundespolizei die Sportler/-innen in der Ausübung des Leistungssports und bietet ihnen gleichzeitig eine dauerhafte berufliche Perspektive.

Berufsausbildung:
- während der sportlichen Laufbahn eine vollwertige Berufsausbildung für den späteren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Dauer 4 Jahre)

Voraussetzungen:
- allgemeine Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst
- Ausübung einer bei der Bundespolizei geförderten Sportart als Leistungssport
- Prognostizierte Spitzenleistungen auf Weltniveau

Landespolizei Bayern

Die Landespolizei fördert die Sportler/-innen in der Ausübung des Leistungssports und bietet ihnen gleichzeitig eine dauerhafte berufliche Perspektive.

Berufsausbildung:
- während der sportlichen Laufbahn eine vollwertige Berufsausbildung für den späteren Polizeivollzugsdienst in der Landespolizei

Voraussetzungen:
- allgemeine Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst
- Ausübung einer bei der Landespolizei geförderten Sportart als Leistungssport
- Prognostizierte Spitzenleistungen auf Weltniveau

Stand: 16.04.2024
Kontakt
Daniel Mayer
Trainerschule
Projektleiter Berufstrainerausbildung/Referent Trainerschule
Tel.: 089-85790 209